Das Mitführen von Futter, Spielzeug, anderen Gegenständen (Schlüssel, Ketten etc.) oder das Tragen von sog. Bauchtaschen und Multifunktionswesten/Westen während der Vorführung des Hundes ist in allen Disziplinen nicht gestattet. Die Hundeführer sind gehalten, vor Beginn der Vorführung Ihre Kleidung zu kontrollieren.
Ungeziefer- und Zeckenhalsbänder sind vor Beginn der Vorführung zu entfernen, ebenso Steuermarken, Adressetiketten und sonstige Gegenstände am Halsband des Hundes.
Kranke oder verletzte Hunde sind von der Veranstaltung ausgeschlossen. Im Zweifelsfall entscheidet der THS-LR. Läufige Hündinnen starten im Geländelauf in der vorgesehenen Reihenfolge. Im Vierkampf findet der Gehorsam der läufigen Hündinnen am Ende des vorgesehenen Zeitblocks statt. Der Sport der läufigen Hündinnen findet am Sonntag nach dem Sport der restlichen Vierkämpfer statt. Bei den CSC-Vorläufen starten die Mannschaften mit läufigen Hündinnen am Ende in einer separaten Gruppe. Im CSC-Finale starten die Mannschaften mit läufigen Hündinnen in der vorgesehenen Reihenfolge. Vor und während der Veranstaltung sind die Hündinnen abseits vom Wettkampfgelände zu halten.
Hundeführer, die zum im Zeitplan vorgesehenen Zeitpunkt nicht zur Verfügung stehen und nach zweimaligem Aufruf nicht wettkampfbereit sind, können vom weiteren Wettkampf ausgeschlossen werden.